





Unterrichtstätigkeit an Berliner Schulen für Bachelor-Studierende Es ist weiterhin beabsichtigt, im laufenden Schuljahr 2025/26 und im Schuljahr 2026/2027 an den Berliner Schulen einzustellen: Studierende in einem Bachelor-Studiengang in der Tätigkeit einer Lehrkraft (vorrangig für den Einsatz im Teilungs- und Förderunterricht) Die Stellenausschreibung richtet sich überwiegend an Bachelor-Studierende, aus deren Studiengang sich mindestens ein Unterrichtsfach der Berliner Schule ableiten lässt. Die Einstellungen erfolgen befristet als Tarifbeschäftigte/r in Teilzeitbeschäftigung in der Regel im Umfang bis zur Hälfte der für die Schulart maßgeblichen Pflichtstundenzahl zuzüglich einer Stunde, längstens für die Dauer des jeweiligen Studiengangs, orientiert an der Regelstudienzeit. Möglich sind sowohl Verträge im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) als auch Verträge mit dem o.g. höheren Beschäftigungsumfang. Abweichende Regelungen – insbesondere bei berufsintegrierenden Studiengängen – sind möglich. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen gemäß Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Aufgabengebiet: Tätigkeit als Lehrkraft an einer Berliner Schule vorrangig für den Einsatz im Teilungs- und Förderunterricht. Der Einsatz erfolgt in Abhängigkeit der fachlichen Bedarfe der jeweiligen Schulen nach Abstimmung zwischen ausgewählter Lehrkraft und der Schulleitung in der Regel im studierten Unterrichtsfach. Der Einsatz in einem Neigungsfach ist nach Absprache ebenfalls möglich.