





Unterrichtstätigkeit an Berliner Schulen für Master-Studierende (Lehramt) Es ist weiterhin beabsichtigt, im laufenden Schuljahr 2025/2026 und im Schuljahr 2026/2027 an den Berliner Schulen (Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien, Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und berufliche Schulen) einzustellen: Studierende in einem lehrkräftebildenden Master-Studiengang (Master of Education) in der Tätigkeit einer Lehrkraft Die Einstellungen erfolgen befristet als Tarifbeschäftigte/r in Teilzeitbeschäftigung in der Regel im Umfang bis zur Hälfte der für die Schulart maßgeblichen Pflichtstundenzahl zuzüglich einer Stunde, längstens für die Dauer des jeweiligen Studiengangs, orientiert an der Regelstudienzeit. Möglich sind sowohl Verträge im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) als auch Verträge mit dem o.g. höheren Beschäftigungsumfang. Abweichende Regelungen – insbesondere bei berufsintegrierenden Studiengängen – sind möglich. Die Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen gemäß Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Aufgabengebiet: Tätigkeit als Lehrkraft an einer Berliner Schule. Der Einsatz erfolgt in Abhängigkeit der fachlichen Bedarfe der jeweiligen Schulen nach Abstimmung zwischen ausgewählter Lehrkraft und der Schulleitung in der Regel in den studierten Unterrichtsfächern. Der Einsatz in einem Neigungsfach ist nach Absprache ebenfalls möglich.